Regelungen für Bielefeld
Bielefeld hat den Inzidenzwert von 50 überschritten, deshalb gelten im gesamten Stadtgebiet verschärfte Regeln. Einschränkungen für Veranstaltungen, private Feiern oder Restaurantbesuche regelt die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Außerdem gilt in Bielefeld auch an einigen öffentlichen Plätzen und Straßen die Maskenpflicht, an denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Eine Liste mit Straßen und Orten ist in einer Allgemeinverfügung veröffentlicht, die ab Dienstag, 20. Oktober, um 0:00 Uhr gilt.
Die Coronaschutzverordnung der Landesregierung ist seit Samstagmorgen 0 Uhr gültig. Sie regelt detailliert, was in Zeiten von Corona erlaubt ist und was nicht und mit welchen Maßnahmen die Pandemie eingedämmt werden soll. Da Bielefeld die in der Verordnung festgelegte „Gefährdungsstufe 2”, also den Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner*innen — addiert in einem Zeitraum von sieben Tagen – überschreitet, gelten verschärfte Maßnahmen. Was das für die Bürger*innen der Stadt bedeutet:
- Im öffentlichen Raum dürfen sich nur noch maximal 5 Personen treffen, die aus höchstens zwei Haushalten stammen.
- Als Feste von besonderer Bedeutung gelten zum Beispiel Hochzeiten, runde Geburtstage und Taufen. Wenn diese im öffentlichen Raum gefeiert werden, also in einem Restaurant oder einer Veranstaltungshalle, dürfen nur noch insgesamt 10 Personen zusammen feiern.
- An Großveranstaltungen, egal ob drinnen oder draußen, dürfen nur noch höchstens 100 Personen teilnehmen. Legt der Veranstalter ein umfangreiches genehmigungsfähiges Hygiene- und Sicherheitskonzept vor, können draußen maximal 500 Personen dabei sein und in Innenräumen 250.
- Es wird eine Sperrstunde eingeführt. Das bedeutet, dass Kneipen und Bars, Cafés und Restaurants um spätestens 23 Uhr schließen müssen und erst morgens um 6 erst wieder öffnen dürfen. In diesem Zeitraum darf auch an Kiosks und Tankstellen kein Alkohol mehr verkauft werden.
- Der Mund-Nase-Schutz oder die Alltagsmaske muss von nun an verstärkt auch draußen getragen werden. Das gilt in allen Bereichen, in denen viele Menschen gleichzeitig unterwegs sind. Jede Stadt legt diese Bereiche für sich selbst fest. Die betroffenen Straßen und Plätze sind in einer einer Allgemeinverfügung, die ab Dienstag (20. Oktober) gültig ist, veröffentlicht. Bei dem Besuch von Konzerten und Sportveranstaltungen, im Theater und Kino muss die Maske die ganze Zeit getragen werden, also auch auf dem Sitzplatz während der Vorführung.
- Die Menschen werden gebeten, Sozialkontakte und Feiern eine Zeit lang zu reduzieren und möglichst infektionssicher zu gestalten.Diese Auflagen können nach der Verordnung erst wieder gelockert werden, wenn Bielefeld beim Inzidenzwert sieben Tage in Folge jeden Tag unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen geblieben ist.