Aktuell macht das Ehrenamt Schlagzeilen. Denn viele Menschen wollen bei der Aufnahme von Flüchtlingen aus Krisen- und Kriegsgebieten helfen. Sie arbeiten in Übergangsunterkünften, begleiten bei Behördengängen, in Kleiderkammern oder geben Deutschunterricht. Der Bedarf ist groß.
In vielen Fällen sind sie dabei gesetzlich unfallversichert. Weil sie im Interesse der Allgemeinheit tätig werden, genießen sie ebenso wie Beschäftigte den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Voraussetzung ist allerdings, dass das Ehrenamt für eine Schule, einen Wohlfahrtsverband, eine Kirchengemeinde, einen Verein oder im Auftrag der Kommune ausgeübt wird.
Was heißt das konkret für jemanden, der zum Beispiel eine syrische Familie bei ihren Behördengängen unterstützt und sich dabei ein Bein bricht? Hat er seinen Einsatz im Auftrag der Kommune oder eines von ihr beauftragten Verbandes oder Vereins geleistet, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten der Heilbehandlung und Rehabilitation. Wenn es zu bleibenden Schäden kommt, zahlt sie auch eine Rente.
Nicht versichert sind hingegen alle Aktivitäten, die Privatleute in Eigenregie mit den Flüchtlingen durchführen: zum Beispiel private Ausflüge, sportliche Aktivitäten oder Einladungen zum Essen. Für Unfälle in der Privatsphäre sind die Krankenkassen zuständig.
Ein Tipp für alle, die sich ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe engagieren wollen: Sie sollten sich dafür am besten bei einem Wohlfahrtsverband, einer Kirchengemeinde oder ihrer Kommune melden. Es ist auch sinnvoll, die Namen der Helferinnen und Helfer von Anfang an in Listen einzutragen.
Für das Quartier Zedernstraße können Sie sich u.a. bei folgenden Trägern melden:
- AWO Kreisverband Bielefeld e.V.
Imke Meyer
Quartiersbüro — Erlenstr. 5
Telefon: 0172 537 98 86
E‑Mail: quartier.zedernstrasse@awo-bielefeld.de - Evangelische Kirchengemeinde Ummeln
Gemeindebüro — Queller Str. 192
Telefon: 0521 48308
E‑Mail: ev.kg-Ummeln@bitel.net - außerdem bei allen eingetragenen Vereinen und Sportvereinen…